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Begleitendes Fahren mit 17
ANMELDUNG AB SOFORT MÖGLICH
Ab dem 01.01.2008 ist es endlich soweit !!!
Der Modellversuch begleitendes Fahren wird auch in Baden-Württemberg eingeführt.
Jugendliche dürfen dann schon ab dem 17. Lebensjahr PKW-fahren. Allerdings nur mit Begleitperson.
Somit ist eine Anmeldung schon mit 16 1/2 möglich.
Anforderungen an die Begleitperson:
Zusätzlich zum Führerschein-Antrag, benötigst Du noch den Antrag BF17 und für jede Begleitperson ein Beiblatt. Diese Formulare bekommst Du bei uns in der Fahrschule.
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