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EU-BKF
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Die Berufszugangsvoraussetzungen für Busfahrer 10.09.2008 und für LKW – Fahrer
10.09.2009 wurden neu geregelt. Alle die ab diesem Zeitraum Ihren Führerschein erwerben und gewerblich Personen oder Güter befördern wollen, müssen neben dem Führerscheinerwerb eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erwerben. Weiterhin müssen alle Fahrer, sowohl diejenigen, die vor dem jeweiligen Stichtag, als auch diejenigen, die nach dem Stichtag Ihren Führerschein erworben haben bzw. erwerben, eine Weiterbildung absolvieren.
Welche Fahrer sind betroffen?
Dieses Gesetz gilt für alle Fahrer, die Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C, CE, D1. D1E, D, und DE gewerblich auf öffentlichen Straßen führen.
Die Grundqualifikation wird erworben durch
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil 4 Std. und einem praktischen Teil 3,5 Std. Der Besuch eines Kurses ist nicht vorgeschrieben.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch
Altersvoraussetzungen:
Weiterbildung:
Die Weiterbildung ist von Allen Fahrern im Zeitraum vom 10. September 2009 bis
10. September 2014 abzuschliessen.
Die Weiterbildung ist alle 5 Jahre zu absolvieren und umfasst 35 Stunden Unterricht.
Man hat die Möglichkeit, dies auf 5 Jahre zu verteilen; d.h. Pro Jahr 7 Stunden Unterricht. Es findet keine Prüfung statt.
Die Fahrschule Speer bietet sowohl die beschleunigte Grundqualifikation, als auch die Weiterbildung an.
Selbstverständlich übernehmen wir in diesem Fällen sämtliche Verwaltungsaufgaben für Sie und erstellen einen Weiterbildungsplan speziell für jeden einzelnen Fahrer.
Lassen Sie sich von uns überzeugen !