FAHRSCHULE SPEER


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Führerschein Klassen

Wir bilden aus

Fahrerlaubnisklassen





Klasse





Was darf ich mit dieser Klasse fahren ?
-Mindestalter
-Vorbesitz
-Eingeschlossene
Klassen
-Ausbildung
-Prüfung
PKW-Klassen B,BE
B Kraftfahrzeuge - ausgenommene Krafträder - mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
mit nicht mehr acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg oder mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse
der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen:
L,M,S,
Ausbildung:Theorie und
Praxis
Prüfung: Theorieprüfung;
Praktische Prüfung
BE - Anhänger über 750 kg wenn die zulässige
Gesamtmasse gößer ist als die Leermasse des PKW
- Anhänger über 750 kg wenn die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist, als die
Leermasse des PKW aber die Summe der
Gesamtmassen von PKW und Anhänger gößer ist
als 3,5 to
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praktische
Prüfung
Motorraklassen A, A1, M, Mofa
Mofa -maximal 25 km/h bbH
-einsitzig
-Verbrennungsmotor bis 50ccm Hubraum oder
Elektromotor
Mindestalter 15
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorieprüfung
M Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit
Hilfsmotor mit einer durch die Bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und
Verbrennungsmotoren bis 50 ccm Hubraum oder
Elektromotor
Mindestalter 16
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und
Praxis
Prufung: Theorieprüfung
und Praktische Prüfung
A1 Motorräder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11
kw Motorleistun ( Leichtkrafträder).
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur
Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren
werden.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlosse Klasse: M
Ausbildung Theorie und
Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
und Praktische Prüfung
A
beschränkt
Motorräder bis 25 kw Motorleistung und einer
Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kw.
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A beschränkt dürfen
alle Krafträder gefahren werden.
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen:
A1, M
Ausbildung: Theorie und
Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
und Praktische Prüfung
A
unbschränkt
Motorräder über 25 kw Motorleistung oder einer
Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kw
Mindestalter: 25
Vorbesitz: -
Eingeslossene Klassen:
A beschränkt, A1, M
Ausbildung: Theorie und
Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
und Praxis Prüfung
Klasse S
S Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart
bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
45km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
im Falle von Fremdzündungsmotoren nicht mehr als 4
kw im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer
Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW. Im Falle von
Elektromotoren, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen,
ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen.



Mindestalter:16
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und
Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
und Praxis Prüfung
LKW-Klassen C1, C1E, C, CE
C1 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über
3,5 to, aber nicht mehr als 7,5 to auch mit einem
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und
Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
und Praktische Prüfung
C1E Kraftfahrzeuge der Klasse C1 und Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
C Kraftfahrzeuge über 3,5 to zulässige Gesamtmasse
(ausgenommen Krafträder) auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: 18 (21)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Ausbildung: Theorie und
Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
und Praktische Prüfung
CE Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
Mindestalter:18 (21)
Vorbesitz: C
Eingeslossene Klassen C,
C1E, BE, T
Ausbildung: Theorie und
Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
und Praktische Prüfung
Klassen L, T
L Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung
für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
und für solche Zwecke eingestzt werden, mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 32km/h und Kobinationen aus diesen
Fahrzeugen und Anhänger, wenn sie mit einer
Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt
werden und sofern die durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr
als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vorgeschriebenen
Weise gekennzeichnet sind, somit selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge
jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
T Traktoren über 32 km/h bis 60 km/h Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit in der Land oder Forstwirtschaft
auch mit Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschienen
bis 40 km/h in der Land und Forstwirtschaft auch mit
Anhänger.
Mindestalter: 16 (18)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L,
M, S
Ausbildung: Theorie und
Praxis
Prüfung: Theorie und
Praktische Prüfung
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