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Wir bilden aus
| Fahrerlaubnisklassen | |||
Klasse |
Was darf ich mit dieser Klasse fahren ? |
-Mindestalter -Vorbesitz -Eingeschlossene Klassen -Ausbildung -Prüfung |
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| PKW-Klassen B,BE | |||
| B | Kraftfahrzeuge - ausgenommene Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. |
Mindestalter: 18 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: L,M,S, Ausbildung:Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung; Praktische Prüfung |
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| BE | - Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse gößer ist als die Leermasse des PKW - Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist, als die Leermasse des PKW aber die Summe der Gesamtmassen von PKW und Anhänger gößer ist als 3,5 to |
Mindestalter: 18 Vorbesitz: B Ausbildung: Praktische Prüfung |
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| Motorraklassen A, A1, M, Mofa | |||
| Mofa | -maximal 25 km/h bbH -einsitzig -Verbrennungsmotor bis 50ccm Hubraum oder Elektromotor |
Mindestalter 15 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorieprüfung |
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| M | Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und Verbrennungsmotoren bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
Mindestalter 16 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorie und Praxis Prufung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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| A1 | Motorräder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kw Motorleistun ( Leichtkrafträder). Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. |
Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Eingeschlosse Klasse: M Ausbildung Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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| A beschränkt |
Motorräder bis 25 kw Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kw. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A beschränkt dürfen alle Krafträder gefahren werden. |
Mindestalter: 18 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: A1, M Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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| A unbschränkt |
Motorräder über 25 kw Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kw |
Mindestalter: 25 Vorbesitz: - Eingeslossene Klassen: A beschränkt, A1, M Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praxis Prüfung |
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| Klasse S | |||
| S | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren nicht mehr als 4 kw im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW. Im Falle von Elektromotoren, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen. |
Mindestalter:16 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praxis Prüfung |
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| LKW-Klassen C1, C1E, C, CE | |||
| C1 | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 to, aber nicht mehr als 7,5 to auch mit einem Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. |
Mindestalter: 18 Vorbesitz: B Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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| C1E | Kraftfahrzeuge der Klasse C1 und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg |
Mindestalter: 18 Vorbesitz: C1 Eingeschlossene Klassen: BE Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung |
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| C | Kraftfahrzeuge über 3,5 to zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Krafträder) auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
Mindestalter: 18 (21) Vorbesitz: B Eingeschlossene Klassen: C1 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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| CE | Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg |
Mindestalter:18 (21) Vorbesitz: C Eingeslossene Klassen C, C1E, BE, T Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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| Klassen L, T | |||
| L | Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingestzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32km/h und Kobinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, somit selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. |
Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: - Ausbildung: Theorie Prüfung: Theorieprüfung |
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| T | Traktoren über 32 km/h bis 60 km/h Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit in der Land oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschienen bis 40 km/h in der Land und Forstwirtschaft auch mit Anhänger. |
Mindestalter: 16 (18) Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: L, M, S Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorie und Praktische Prüfung |
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